Bremen hat es geschafft, sich bildungsfreundlich für die iCloud und gegen das Herumgeeiere im DSGVO-Wahnsinn zu entscheiden.
Restpekt BREMEN!
Dass die Nutzung der iCloud im schulischen Kontext durchaus als „vertretbar“ auch hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten eingestuft werden kann, sollte nicht nur für Bremen, sondern über die Landesgrenzen hinaus für hoffentlich weitreichende positive Konsequenzen sorgen. So macht der Einsatz von iPads Sinn und ermöglicht wesentlich bessere Möglichkeiten für die Lehrerinnen und Lehrer, ihren Unterricht methodenvielfältig, binnendifferenzierend und motivierend zu planen, zu gestalten und durchzuführen.
Insbesondere die ausdrückliche Erlaubnis, die iCloud auch zur Durchführung und Dokumentation von Unterricht einsetzen zu dürfen, führt zumindest in Bremen nun auch offiziell dazu, iPads mit all ihren Möglichkeiten zum Lernen und Lehrern einzusetzen.
Ich hoffe, dieses Beispiel macht im wahrsten Sinne des Wortes „Schule“.